Yacht Versteuerung Gebrauchtyachten

Smarte EU Yacht Versteuerung

Tipps und wie Sie beim Yachtkauf bares Geld sparen ...

Privat genutzte Yachten sind für EU-Bürger je nach Steuersatz im Zielland mit bis zu 25% (Kroatien) zu versteuern. Die optimierte EU Yacht Versteuerung liegt zwischen 0% und 18% – je nach Möglichkeiten.

Generell muss jede privat genutzte Yacht versteuert werden wenn der Besitzer seinen Wohnsitz sowie sein Schiff in der EU hat. EU Neufahrzeugregel.

Das gilt für alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Meter. Aber nur wenn die erste Inbetriebnahme nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder aber weniger als 100 Motorstunden benutzt wurde.

Als Steuernachweis gelten ausschließlich Originaldokumente weil Kopien nicht anerkannt werden!

  • Die Händlerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Zahlungsbestätigung ist hier relevant.
  • Außerdem sind alle behördliche Dokumente über die Versteuerung notwendig.

EU Yacht Versteuerung für Gebrauchtyachten

Speziell beim Kauf einer Gebrauchtyacht die als versteuert angeboten wird: es ist unbedingt notwendig auf die Übergabe der Originaldokumente der Yacht Versteuerung zu beharren. Auch um spätere Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Kopien reichen als Nachweis der Versteuerung leider nicht aus! 

Die Steuer-Sparmodelle über Zypern und Malta sind von der EU 2019 gestoppt worden. Auch das French Leasing mit 10% Pauschal-Versteuerung ist gegen Ende 2020 abgeschafft worden. Diese oder ähnliche Möglichkeiten der Yacht Versteuerung existieren nicht mehr.

Für Schweizer, (das Schiff darf aber nicht in der Schweiz ausgeliefert werden) und EU Non-Residents die ihr Schiff in EU-Gewässern benützen: Yachten sind in EU-Gewässern nicht steuerpflichtig. Hier gilt der steuerfreie 18-monatige temporäre, sowie formlose, Import.

  • Es ist aber darauf zu achten, dass eine korrekte Exportabwicklung der neuen Yacht durchgeführt wird. Vor  allem wenn das neue Schiff aus einer EU Werft kommt und vor Ablauf der 18monatigen Frist nachweislich die EU-Gewässer wieder verlässt.

    Das Schiff kann dann sofort wieder für eine neue 18 Monats-Periode zurückkehren. Es ist erforderlich einen Nachweis, dass Sie mit Ihrem Schiff die Hoheitsgewässer der EU verlassen haben,, vorzulegen. (Klarierungsdokument / Hafendokument)

Smarte Versteuerung von 0% - 18%

Für alle steuersensitiven Kunden die eine neue Yacht kaufen wollen und dabei Steuern sparen wollen: Wir wickeln auf Wunsch alles von A-Z ab:

  • Den Kauf Ihrer Yacht.
  • Die für die steuerlichen Angelegenheiten erforderlichen Dokumente.
  • Überstellung und Übergabe.

Wir wickeln für Sie, zusammen mit unseren Rechts- und Steuerberatern, alle Angelegenheiten zeitgerecht ab. Hier die legalen Wege die Versteuerung Ihres neuen Schiffs zu vermeiden oder die Steuerlast deutlich zu reduzieren.

Hier erfahren Sie alle Tipps und Details um die Steuerlast beim Yachtkauf zwischen 0% und 18% zu halten.